Tom’s Autopflege
Einzelunternehmen · Inhaber: Thomas Kremser · Bahnhofstraße 4, 83128 Halfing · Tel.: 01577 878 9674 · E-Mail: info@toms-autopflege.de
1) Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen von Tom’s Autopflege im Bereich Fahrzeugaufbereitung/-pflege und verwandter Dienstleistungen.
(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (Privat- und Firmenkunden). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2) Vertragsschluss / Termine / Leistungsort
(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Termin bucht (mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch) und dieser bestätigt wird oder die Leistung beginnt.
(2) Leistungsort / Ort der Ausführung ist Am Graben 20, 83128 Halfing. Die Firmen-/Postanschrift Bahnhofstraße 4, 83128 Halfing ist nicht der Ausführungsort.
(3) Terminabsprachen sind verbindlich. Ein Ausfall des Termins ohne vorherige Absage (Nichterscheinen) kann Kosten nach sich ziehen (siehe Ziff. 8).
(4) Wählt ein Verbraucher online einen Termin, der vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist liegt, kann die Buchung nur abgesendet werden, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass Tom’s Autopflege mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Kunde bestätigt dabei außerdem, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Tom’s Autopflege erlischt. Widerruft der Kunde vor vollständiger Leistungserbringung, kann für bereits erbrachte Leistungen ein angemessener Wertersatz geschuldet sein.
(5) Bei der Online-Terminbuchung ist anzugeben, ob die Buchung als Privatkunde oder als Firmen-/Unternehmenskunde erfolgt. Bei Firmenkunden werden Firmenname und Ansprechpartner erfasst. Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht nur für Verbraucher, nicht für Unternehmer/Firmenkunden.
(6) Terminbestätigungen, Rückfragen, Rechnungen und Terminerinnerungen können per E-Mail versendet werden, sofern eine E-Mail-Adresse angegeben wurde. Eine automatische Terminerinnerung dient lediglich als Service; die Verbindlichkeit des bestätigten Termins bleibt auch dann bestehen, wenn eine Erinnerung aus technischen Gründen nicht zugestellt wird.
(7) Der Kunde stimmt zu, dass Tom’s Autopflege das übergebene Fahrzeug, soweit für geeignete Reinigungs- oder Aufbereitungszwecke erforderlich, an einen hierfür geeigneten Reinigungsort bewegen darf. Dies gilt insbesondere, wenn bestimmte chemische Reinigungsarbeiten am Ort der Ausführung nicht möglich oder nicht zulässig sind. Die einfache Strecke beträgt maximal 15 Kilometer; eine Rückfahrt zählt als gesonderte Strecke, sodass Hin- und Rückfahrt zusammen entsprechend mehr Kilometer ergeben können. Das Fahrzeug wird ausschließlich auftragsbezogen und nicht zu privaten Zwecken bewegt.
3) Leistungsumfang / Ausführung
(1) Der Auftrag wird nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.
(2) Eine Erfolgsgarantie (z. B. vollständige Entfernung von Kratzern, Steinschlägen oder Flecken) wird nicht zugesichert.
(3) Material geht vor Sauberkeit: Insbesondere bei Flecken-, Steinschlag- und Kratzerentfernung wird stets materialschonend gearbeitet; nicht jedes Ergebnis ist technisch erreichbar.
(4) Lack/Material (z. B. Ausbesserungslack) ist vom Kunden selbst zu beschaffen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(5) Lackschichtdickenmessungen und dazu erstellte Messprotokolle dienen der auftragsbezogenen Dokumentation. Sie stellen kein Sachverständigengutachten, keine Zustandsbewertung und keine Fahrzeugbewertung dar.
4) Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Vor Abgabe sind alle Gegenstände/Wertsachen aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für zurückgelassene Gegenstände wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Tom’s Autopflege beruht.
(2) Ist vor Arbeitsbeginn ein Ausräumen des Fahrzeugs durch Tom’s Autopflege erforderlich, kann der dadurch entstehende Zusatzaufwand nach vorheriger Information entsprechend der aktuellen Preisangabe oder individuellen Vereinbarung berechnet werden.
(3) Der Kunde hat Besonderheiten vor Arbeitsbeginn anzugeben, insbesondere: Keramikversiegelungen, Steinschlagschutzfolien (PPF), Sonderlacke, empfindliche Materialien, nachgerüstete Teile sowie besondere Felgen (z. B. Magnesiumfelgen).
(4) Das Fahrzeug muss zum Rangieren und für eine erforderliche Reinigungsfahrt nach Ziff. 2 Abs. 7 betriebsbereit, verkehrssicher, zugelassen und ausreichend versichert sein. Der Kunde stellt sicher, dass genügend Kraftstoff bzw. Batterieladung vorhanden ist.
5) Dokumentation von Vorschäden
(1) Vorhandene Vorschäden, empfindliche Materialien sowie nachträglich festgestellte Mängel können dokumentiert werden, insbesondere durch mehrere Fotos im Rahmen der Fahrzeugannahme oder des Übergabeprotokolls.
(2) Der Kunde teilt bekannte Vorschäden vor Beginn der Arbeiten mit.
(3) Das Annahmeprotokoll dient der internen Zustands- und Fotodokumentation bei Fahrzeugannahme. Eine zusätzliche Kundenunterschrift im Annahmeprotokoll ist nicht erforderlich, wenn der Auftrag bereits zuvor bestätigt wurde.
6) Preise und Zahlung
(1) Maßgeblich sind die Preise und Berechnungsgrundlagen, die dem Kunden vor Vertragsschluss in der Buchung, Preisübersicht, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung angezeigt oder mitgeteilt werden. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise ausgewiesen.
(2) Festpreise gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Bei Leistungen nach Zeit oder Aufwand wird nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage und dem tatsächlich angefallenen, nachvollziehbaren Aufwand abgerechnet. Vorab genannte Aufwands- oder Budgetangaben sind Schätzungen, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.
(3) Bei Regiearbeiten auf Stundenbasis sind Materialkosten nicht im Stundensatz enthalten. Von Tom’s Autopflege bereitgestelltes oder verbrauchtes Material wird zusätzlich auf Grundlage der vor Vertragsschluss mitgeteilten Preis- oder Berechnungsgrundlage oder einer individuellen Vereinbarung berechnet. Abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt.
(4) Erst nach Sichtprüfung erkennbarer Mehraufwand oder zusätzliche Leistungen werden, soweit zumutbar, vor ihrer Ausführung abgestimmt.
(5) Zahlung, Fälligkeit und gegebenenfalls vereinbarte Anzahlungen richten sich nach der Auftragsbestätigung, Rechnung oder individuellen Vereinbarung.
6a) Treueprogramm / Stammkundenrabatt
(1) Die Teilnahme am Treue-/Bonusprogramm ist freiwillig. Einzelheiten, Vorteile und Rabatte können von Tom’s Autopflege angepasst werden, soweit bereits bestätigte Aufträge dadurch nicht nachträglich verschlechtert werden.
(2) Stammkundenrabatte oder individuelle Vorteile gelten nur, soweit sie von Tom’s Autopflege bestätigt wurden. Solche Vorteile sind personenbezogen bzw. kundennummernbezogen und nicht ohne Zustimmung übertragbar.
(3) Rabatt- und Bonusvorteile sind grundsätzlich nicht mit anderen Aktionen kombinierbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Für die Verwaltung des Treueprogramms werden Kundendaten entsprechend der Datenschutzhinweise verarbeitet.
6b) Wertgutscheine
(1) Tom’s Autopflege kann Wertgutscheine ausstellen. Der Gutschein wird nicht personenbezogen und nicht fahrzeuggebunden ausgestellt. Entscheidend für die Einlösung ist die gültige Gutschein-Nummer.
(2) Auf dem Gutschein werden insbesondere Gutschein-Nummer, Gutscheinwert, ein eventueller Restwert und das Ablaufdatum angegeben. Käufer- oder Rechnungsempfängerdaten werden auf dem Gutschein grundsätzlich nicht ausgewiesen.
(3) Eine Gutschein-Anfrage ist zunächst unverbindlich und wird von Tom’s Autopflege geprüft. Beim Onlinekauf mit PayPal entsteht die Zahlungspflicht mit dem Absenden zum Zahlungsdienstleister; der Gutschein wird erst nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung aktiv. Bei manueller Zahlungsabwicklung wird der Gutschein erst nach Bestätigung durch Tom’s Autopflege und nach vollständigem Zahlungseingang aktiv.
(4) Die Zahlungspflicht für den Gutschein trifft den Käufer bzw. Rechnungsempfänger der Gutschein-Anfrage. Die spätere Einlösung kann durch die Person erfolgen, die die gültige Gutschein-Nummer vorlegt bzw. bei der Online-Terminbuchung angibt.
(5) Der Gutschein wird bei einer späteren Leistung auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Übersteigt der Rechnungsbetrag den Gutschein- oder Restwert, ist die Differenz vom Auftraggeber des späteren Fahrzeugauftrags zu bezahlen. Deckt der Gutschein die Leistung vollständig ab, wird grundsätzlich keine separate Rechnung an den Einlöser versendet.
(6) Wird der Gutschein nicht vollständig verbraucht, bleibt der Restwert bis zum Ablauf der Gültigkeit bestehen. Tom’s Autopflege kann hierfür einen neuen Restwert-Gutschein ausstellen und an die bei der Einlösung angegebene E-Mail-Adresse senden. Eine Barauszahlung des Gutschein- oder Restwerts ist ausgeschlossen.
(7) Wertgutscheine sind bis zum 31.12. des dritten Jahres nach dem Ausstellungsjahr gültig. Das konkrete Ablaufdatum wird auf dem Gutschein ausgewiesen.
(8) Verlust, Missbrauch oder unberechtigte Weitergabe der Gutschein-Nummer sind Tom’s Autopflege unverzüglich mitzuteilen, sobald dies bekannt wird.
(9) Nach Ablauf der Gültigkeit besteht kein Anspruch mehr auf Einlösung. Eine spätere Einlösung aus Kulanz bleibt Tom’s Autopflege vorbehalten.
(10) Bei online geschlossenen Gutscheinverträgen wird eine Widerrufsmöglichkeit bereitgestellt, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Nach einem wirksamen Widerruf wird ein bereits gezahlter Betrag unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel zurückgezahlt.
(11) Wird die PayPal-Zahlung abgebrochen, nicht bestätigt oder vom Zahlungsdienstleister später zurückgegeben, bleibt der Gutschein inaktiv bzw. kann storniert werden. Ergänzend gelten die Nutzungs- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
7) Abnahme / Prüfung bei Abholung
(1) Der Kunde hat das Fahrzeug bei Abholung zeitnah zu prüfen.
(2) Offensichtliche Beanstandungen sind sofort mitzuteilen.
8) Terminabsage / Ausfallkosten
(1) Terminabsagen sind so früh wie möglich mitzuteilen.
(2) Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
(3) Die Höhe richtet sich nach dem nachweisbaren Ausfall und der vor Vertragsschluss mitgeteilten Termin- oder Preisregelung. Eine Pauschale wird nicht verlangt, soweit kein Ausfall entstanden ist oder der Termin anderweitig vergeben werden konnte.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Tom’s Autopflege bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(5) Eine geleistete Anzahlung kann mit einem berechtigten Ausfallanspruch verrechnet werden.
8a) Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten zu Frist, Ausübung und Folgen enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung.
Der Widerruf kann insbesondere über die öffentliche Funktion Vertrag widerrufen, per Post oder per E-Mail erklärt werden. Gesetzliche Rechte werden durch vereinbarte Regelungen zu Terminänderungen oder Absagen nicht eingeschränkt.
9) Haftung
(1) Tom’s Autopflege haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Tom’s Autopflege nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung besteht – soweit gesetzlich zulässig – für Schäden, die auf Vorschäden, Materialermüdung, unsachgemäße Vorarbeiten, unzutreffende/fehlende Angaben des Kunden (z. B. nicht angegebene Folien/Versiegelungen) oder normale Abnutzung zurückzuführen sind.
(4) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
10) Gewährleistung / Nachbesserung
(1) Bei berechtigten Mängeln hat Tom’s Autopflege das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
(2) Materialbedingte Grenzen und nicht zugesicherte Ergebnisse (Ziff. 3) stellen keinen Mangel dar.
(3) Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
11) Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung kann die Herausgabe des Fahrzeugs im gesetzlich zulässigen Umfang verweigert werden.
12) Standzeit / Abholung
Ist das Fahrzeug nach Fertigstellung nicht zeitnah abholbar, können nach vorheriger Information angemessene Stand-/Aufbewahrungskosten entstehen.
13) Datenschutz / Kundenkartei / Rundschreiben
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung, Termin- und Auftragsverwaltung, Rechnungsstellung, Kundenverwaltung, Nachweisführung und – bei freiwilliger Einwilligung – für Treueprogramm, Rundschreiben und Fotoreferenzen verarbeitet. Details ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen.
Werbliche Rundschreiben erfolgen nur bei dokumentierter Einwilligung und können jederzeit für die Zukunft abbestellt werden.
14) Stammkunden-Buchung und Kundennummer
Bestandskunden können zur vereinfachten Terminbuchung und zur vereinfachten Online-Auftragsbestätigung ihre Kundennummer oder die bei Tom’s Autopflege hinterlegte E-Mail-Adresse verwenden. Der Zugriff auf vorausgefüllte Kundendaten erfolgt nicht allein durch Eingabe der Kundennummer oder E-Mail-Adresse, sondern über einen persönlichen Link, der ausschließlich an die zum Kundenstamm hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wird. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Link vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Stammkunden-, Treue- oder Bonusvorteile richten sich nach der jeweils bestätigten Vereinbarung. Ein Anspruch auf Auszahlung eines Bonus- oder Rabattwertes besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
15) Verbraucherstreitbeilegung
Tom’s Autopflege ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16) Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist – soweit zulässig – Gerichtsstand der Sitz von Tom’s Autopflege.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gilt die gesetzliche Regelung.